Aktuelles im 2012
Nachträglicher Titelerwerb
Personen, die den Fachhochschultitel nachträglich über das Verfahren NTE-FH erwerben wollen und noch keine qualifizierende Weiterbildung im Fachbereich Gesundheit absolviert oder begonnen haben, müssen ab 01. Januar 2013 die entsprechende Weiterbildung nach Art. 1 Abs. 3 Bst. c oder Verordnung des EVD über den NTE-FH vom 4. Juli 2000 (SR 414.711.5) zwingend auf Hochschulstufe absolvieren.
Weiterbildungen, die nicht an einer Hochschule absolviert und als gleichwertig beurteilt wurden (Positivliste), werden mit Blick auf den NTE-FH nur noch angerechnet, wenn die Aufnahme der Weiterbildung vor dem 1. Januar 2013 erfolgt.
Kurse SAKENT
Die SAKENT befindet sich im Moment in einer Phase der Umstrukturierung. Neue Kurse (Grundkurs und andere Kurse) werden voraussichtlich wieder im Jahr 2013 gestartet.